Terminbestätigung

Das hat geklappt. Du hast eine Terminbestätigung an deine angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Ab einer 7-Tages Inzidenz-unter 100 ist der Zutritt zum Studio nur mit negativem Testnachweis erlaubt (siehe ggg-Prinzip).

Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages Inzidenz unter 50 (alle aktuellen Neuigkeiten unter: www.landkreis-augsburg.de)

Einlassregelungen nach dem ggg-Prinzip (getestet, geimpft, genesen):

  • Option 1: PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuches eines Fitnessstudios vorgenommen worden sein.
  • Option 2: Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung/des Besuches vorgenommen worden sein. (Auch Bestätigungen des Arbeitgebers werden akzeptiert)

Option 3: Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.

  • Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
  • Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

Wichtig! Bevor dein Training starten kann musst du hier unser aktuelles Rahmenhygienekonzept downloaden und unterschrieben an uns zurückschicken, damit wir wissen, dass du alle Regeln verstanden hast

RAHMENKONZEPT DOWNLOAD

Solltest du unseren Aufforderungen nicht nachkommen und das Studio betreten, ohne das Rahmenhygienekonzept und die Testpflicht zu beachten, begehst du Hausfriedensbruch. Wir sind vom Bayerischen Staatsministerium verpflichtet von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen. Auch kann es durch das Missachten der Auflagen deinerseits, zu einer erneuten Studioschließung kommen – es kämen enorme Schadensersatzforderungen auf den Verursacher zu.  Weitere Anpassungen der Auflagen kannst du auf folgender Homepage entnehmen: www.landkreis-augsburg.de

Wir wollen dir den Spaß am Training nicht verderben, sind aber leider dazu gezwungen, hier so deutlich und hart zu kommunizieren. Eine Schließung unseres Studios, wie in den letzten Monaten, wollen wir natürlich unter allen Umständen vermeiden. Daher müssen wir uns alle, an die Auflagen, die wir bekommen haben halten.